Euroqualifications
(Europa-Sprachzertifikate)

vor der LCCI Examinations Board

Die Europa-Sprachzertifikate wurden speziell für Unternehmen
ausgearbeitet, deren geschäftliche Aktivitäten in Europa liegen
und fördern die Mobilität von Arbeitskräften im europäischen Raum.
Die Euro-Sprachzertifikate werden auf 3 Stufen erteilt. Es werden
Kenntnisse der englischen Sprache in Alltagssituationen und im
Geschäftsverkehr und Computerkenntnisse getestet. Die Prüfungen
können auf Anfrage oder nach einem strukturierten Ablaufplan in
einer Abfolge von Modulen abgelegt werden. Für jedes Modul wird
jeweils ein eigenes Zertifikat erteilt. Die Prüfungsteilnehmer können
die Prüfungen der einzelnen Module über einen Zeitraum von 2 Jahren
ablegen.

Die Einzelheiten der Europa-Sprachtests sind in den unten abgebildeten
Tabellen aufgeführt. Weitere Informationen zu Sprachprüfungen für
Geschäftsenglisch (EFB) und Verhandlungsenglisch für Industrie
und Handel (SEFIC) können auf den jeweiligen Webseiten gefunden
werden. Einzelne Informationen zu weiteren Komponenten der
Europa-Spachzertifikate sind im Folgenden angegeben.


Überblick zu den Europa-Sprachzertifikaten

Commercial Language Assistant Certificate (CLAC)
Geschäftsenglisch für kaufmännische Angestellte
Die Kandidaten müssen ein Zertifikat vorweisen für:
“English for Business”
(Geschäftsenglisch) Stufe 2
“Practical Word Processing”
(Praktische Textverarbeitung) Stufe 1
“Spoken English for Industry and Commerce”
(Verhandlungsenglisch für Industrie und Handel) Stufe 2

 

Das Zertifikat Praktische Textverarbeitung kann je nach Anforderung
auf Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3 abgelegt werden. Jede Stufe besteht
aus sechs Aufgabenstellungen. Die Stufe 1 hat eine Zeitvorgabe von
30 Minuten. Der Test Stufe 2 und 3 dauert 5 Stunden und 30 Minuten.
Die Anforderungen für die Ablegung desTests Praktische Textverarbeitung
sind im Folgenden angegeben.

PWP Stufe 1
  • Dateien erstellen, speichern, holen und öffnen
  • Texteingabe in ein Dokument
  • Textbearbeitung und Hinzufügen von Ergänzungen
  • Layout von Dokumenten formatieren und verändern
  • Verwenden von Standardvorlagen für Änderungen
  • Fehlererkennung und Vornehmen von Änderungen
  • Dokument drucken

PWP Stufe 2
Die Teilnehmer müssen die Anforderungen der Stufe 1
ausführen können und zusätzlich folgende Fähigkeiten besitzen:
  • Formatieren eines Dokuments
  • Bedienung der Funktion Suchen/Ersetzen
  • Kopf- und Fußzeilen einfügen und bearbeiten
  • Dokumente mit Seitenzahlen versehen
  • Absatzfunktionen
  • Serienbrieffunktionen
  • Korrekte Anordnung und Verwendung der Absatzfunktion und Erstellen von Absätzen
  • Tabellenfunktionen
  • Text mit Hilfe von Aufzählungszeichen und Numerierung ordnen
  • Textformatierung
  • Häufig verwendete Abkürzungen ausschreiben
  • Einen Befehl auf ein Dokument anwenden
  • Seitenränder einrichten
  • Dokumente von Vorlagen eingeben

PWP Stufe 3
Die Prüfungsteilnehmer müssen die Anforderungen der Stufe 1
und 2 ausführen können und zusätzlich die folgenden Fähigkeiten
besitzen:
  • Verwendung von Grafiken
  • Papierformat und Ausrichtung
  • Schriftarten und Schriftgrößen
  • Komplexe Tabellen
  • Spaltenbehandlung
  • Zellen, Rahmen und Schattierung
  • Numerierung auf mehreren Ebenen
  • Erweiterte Seitennumerierung
  • Erweiterte Formatierungsfunktionen
  • Neue Anordnung von Textinhalten
  • Fußnoten
  • Spalteneinrichtung
  • Erweiterte Druckfunktionen
  • Absätze zu anderen Dateien verschieben
  • Text aus Datei in Dokument einfügen
  • Erweiterte Korrekturzeichen
  • Erkennen und Korrigieren von Formatierungsfehlern

Die Teilnehmer an der DEBA Prüfung haben eine schriftliche Arbeit
zu einem die europäische Gemeinschaft betreffenden Thema ihrer
Wahl mit einem Umfang von 3.000 bis 4.000 Wörtern vorzulegen. Der
Prüfungsteilnehmer kann diese Arbeit in einer beliebigen Landessprache
der EG anfertigen, wenn er die EG Prüfung erfolgreich absolviert hat.

Leitfaden für die Anfertigung der Arbeit

1) Allgemeine Anforderungen
Die Arbeit sollte logisch und terminologisch als Gesamtwerk strukturiert
sein, als Beweis, dass der Prüfungsteilnehmer in der Lage ist, Informationen
zusammenzutragen, diese auszuwerten und methodisch zu überprüfen,
um hinsichtlich der Fragestellung zu einem Ergebnis zu kommen. Die
Arbeit sollte in Abschnitten oder Kapitel unterteilt sein und ein Inhaltsverzeichnis
mit Seitenzahlen beinhalten. Die Arbeit sollte Quellenangaben besitzen und
die wichtigsten Quellen in einem Literaturverzeichnis aufgeführt sein.
Statistiken können zur Visualisierung, Erläuterung oder Untermauerung des
Textes eingesetzt werden. Die Arbeit sollte nicht mehr als 5 Diagramme
oder Abbildungen enthalten.

2) Bewertungskriterien
Das ausgewählte Thema sollte den Nachweis erbringen, dass der
Prüfungsteilnehmer in der Lage ist, sich die notwendigen Informationen
anzueignen und diese umzusetzen. Es empfiehlt sich den Umfang der
Fragestellung einzugrenzen sowie eine Recherche durzuführen. Die
Prüfungsteilnehmer können das Thema ihrer Arbeit entsprechend ihres
beruflichen Tätigkeitsbereichs wählen. Die Arbeit wird nach folgender
Gewichtung bewertet:

  • Vollständigkeit, Qualität und Relevanz des ausgewählten Materials hinsichtlich der Fragestellung
  • Logische Darstellung des verwendeten Materials
  • Gesamte methodische Linie
  • Aussagekraft und Qualität der angegebenenn Recherche und der verwendeten Literatur